Raumplanung
Wir wollen die landschaftliche und bauliche Vielfalt der Schweiz erhalten. Dazu braucht es eine klare Trennung von Siedlungs- und Nichtsiedlungsgebiet und eine entsprechend angepasste räumliche
Entwicklung. In den Städten ist eine Verdichtung auf bereits bebauten Flächen notwendig, um auch im Siedlungsraum Naherholungsgebiete und grüne Oasen zu erhalten und neue zu schaffen. Die
Agglomerationen sollen auch in Zukunft noch attraktive Gebiete mit einer intakten Landschaft sein, was eine massvolle Verdichtung erfordert. Die Raumplanung muss in den peripheren Gebieten neben
dem Schutz der Landschaften als Erholungsgebiete auch die sozioökonomischen Anliegen der Berg- und der Randgebiete berücksichtigen. So soll beispielsweise ein ökologisch verträglicher Tourismus
Platz haben.
Das Verbandsbeschwerderecht ist für die Durchsetzung des Umweltrechts wichtig. Es ermöglicht Verbänden, die Behörden auf Unterlassungen aufmerksam zu machen und so für die Einhaltung des Rechts
zu sorgen.